Gesundheitliche Versorgungsplanung für und am Lebensende (Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht).
Stellen Sie sich folgendes Szenario vor. Sie werden plötzlich ohnmächtig und brechen auf der Straße zusammen. Der Notarzt wird gerufen und beginnt nach seiner Ankunft mit Hilfs- und Rettungsmaßnahmen.
Was darf der Notarzt machen? Wer darf für mich entscheiden, wenn ich selber nicht mehr kann? Habe ich eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung?
Wenn wir jung und gesund sind, sind wir auf Weiterleben eingestellt und erhoffen uns ein langes und gesundes Leben. Aber wie sieht es aus, wenn wir älter und kränker werden, womöglich an einer unheilbaren Krankheit leiden?
Meine langjährige Berufserfahrung hat mich gelehrt, dass Menschen unterschiedliche Auffassungen zu medizinischen, pflegerischen und psychosozialen Hilfen haben. Nicht jeder Mensch wünscht sich zum Beispiel lebensverlängerten Maßnahmen oder intensivmedizinische Behandlung.
Schritt für Schritt gehe ich in meiner Beratung die unterschiedlichen Themenbereiche durch. Ich bespreche mit Ihnen diverse Diagnosen und die daraus relevanten Behandlungen und deren Konsequenzen. Die erarbeiteten Ergebnisse fließen in die neue Patientenverfügung hinein.
Voraussetzung für die Verfassung der Patientenverfügung ist eine uneingeschränkte kognitive Fähigkeit.
Durch meine Tätigkeit als Gesprächsbegleiterin nach § 132g SGB V und langjährige Berufserfahrung haben mir gezeigt, dass eine aktuelle Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung die eigene Selbstbestimmung stärken, vielen Zufällen und Annahmen entgegenwirken und zur Entlastung der Angehörigen führen. Selbstbestimmung bis zuletzt.
Zitat: „Mann nimmt, was ist, vorübergehend“ (B. Hellinger)