Informationen zur systemischen Beratung

Informationen

Was ist Systemische Beratung?

Die Systemische Beratung betrachtet den Menschen nicht isoliert, sondern in Zusammenhang mit seiner Umwelt, den zwischenmenschlichen Interaktionen untereinander und deren Beziehungs- und Kommunikationsmustern. Der ressourcenorientierte Blick hilft bei der Suche nach Lösungen und trägt zur Stärkung des Selbstwertgefühls bei.

Die Systemische Therapie ist seit 2008 als wissenschaftliche Methode anerkannt, s. Systemische Gesellschaft

Zitat: „Erfahrung wirkt, wenn man sie hinter sich lässt“ (B. Hellinger)

Vorgehensweise

Wenn Sie sich durch meine Internetseite und mein Angebot angesprochen fühlen, vereinbaren Sie bitte einen Termin. Diesen können Sie telefonisch oder per Mail erfragen. In meiner Abwesenheit haben Sie die Möglichkeit eine Nachricht zu hinterlassen, gerne mit der Angabe der Zeit, wann Sie am besten telefonisch zu erreichen sind. Ich werde mich umgehend, spätestens am Folgetag bei Ihnen melden.

Das erste Treffen dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Hier wird Ihr Anliegen geschildert und die Frage der eventuellen Zusammenarbeit geklärt. Die Beratungsintervalle und die zu bearbeitenden Themen werden auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.

Modalitäten

  1. Einzelberatung: 50 Min. 90 Euro, 90 Min. 120 Euro
  2. Paarberatung: 50 Min. 110 Euro, 90 Min. 140 Euro
  3. Familienberatung: 90 Min. ab 130 Euro
  4. Gesundheitliche Vorsorgeplanung (Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung) 90 Min. 130 Euro
  5. Hausbesuche gegen Aufpreis möglich.

Vorteile der Selbstzahler:

  1. geringe Wartezeiten
  2. Ihr Anliegen wird nicht bei der Krankenkasse aktenkundig
  3. Dauer der Beratung bestimmen Sie selbst und sind nicht an die bestimmte Zahl der Beratungen gebunden
  4. variable Frequenzen der Beratungen

Gesundheitliche Versorgungsplanung

Gesundheitliche Versorgungsplanung für und am Lebensende (Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht).

Stellen Sie sich folgendes Szenario vor. Sie werden plötzlich ohnmächtig und brechen auf der Straße zusammen. Der Notarzt wird gerufen und beginnt nach seiner Ankunft mit Hilfs- und Rettungsmaßnahmen.

Was darf der Notarzt machen? Wer darf für mich entscheiden, wenn ich selber nicht mehr kann? Habe ich eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung?

Wenn wir jung und gesund sind, sind wir auf Weiterleben eingestellt und erhoffen uns ein langes und gesundes Leben. Aber wie sieht es aus, wenn wir älter und kränker werden, womöglich an einer unheilbaren Krankheit leiden?

Meine langjährige Berufserfahrung hat mich gelehrt, dass Menschen unterschiedliche Auffassungen zu medizinischen, pflegerischen und psychosozialen Hilfen haben. Nicht jeder Mensch wünscht sich zum Beispiel lebensverlängerten Maßnahmen oder intensivmedizinische Behandlung.

Schritt für Schritt gehe ich in meiner Beratung die unterschiedlichen Themenbereiche durch. Ich bespreche mit Ihnen diverse Diagnosen und die daraus relevanten Behandlungen und deren Konsequenzen. Die erarbeiteten Ergebnisse fließen in die neue Patientenverfügung hinein.

Voraussetzung für die Verfassung der Patientenverfügung ist eine uneingeschränkte kognitive Fähigkeit.

Durch meine Tätigkeit als Gesprächsbegleiterin nach § 132g SGB V und langjährige Berufserfahrung haben mir gezeigt, dass eine aktuelle Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung die eigene Selbstbestimmung stärken, vielen Zufällen und Annahmen entgegenwirken und zur Entlastung der Angehörigen führen. Selbstbestimmung bis zuletzt.

Zitat: „Mann nimmt, was ist, vorübergehend“ (B. Hellinger)